O., S. 251). Damit ist festzuhalten, dass die Tatsache, dass der abgelehnte Schiedsrichter vorliegend eidgenössischer Ständerat ist, für sich alleine keinen Ablehnungsgrund zu begründen vermag. Daran ändert auch nichts, dass er sich in der Vergangenheit als politisch links orientiertes Ständeratsmitglied ganz generell und in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz im Besonderen für die Schwächeren der Gesellschaft eingesetzt hat. Äusserungen zu verschiedenen politisch relevanten Themen ist Kernaufgabe eines jeden Ständeratsmitgliedes.