2.1. Die Gesuchstellerin begründet die Ablehnung des abgelehnten Schiedsrichters u.a. mit seiner politischen Agenda bzw. seiner Grundhaltung zu arbeitsrechtlichen Fragen in den vergangenen zwanzig Jahren sowie mit seiner Zugehörigkeit zur … Partei (act. 1 Rz 23 f. und Rz 44). Die Gesuchsgegnerin bestreitet das Vorliegen eines entsprechenden Ablehnungsgrundes (act. 8 Rz 11).