Aufgrund dieser Nähe zum E._____ habe der abgelehnte Schiedsrichter ebenfalls ein indirektes Interesse am Ausgang des Schiedsverfahrens. Die Richtlinien der G._____ erachteten es als heikel, wenn ein Schiedsrichter bei einer verbundenen Gesellschaft einer Verfahrenspartei das Amt eines Direktors inne habe. Die weiterhin bestehende Nähe des Abgelehnten zum E._____ und damit zu F._____, zum H._____ und zum I._____ begründeten berechtigte Zweifel an dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.