2.3. Die Frage, ob die Gesuchstellerin bestimmte Tätigkeiten ihrer Angestellten bei der Arbeitszeitplanung erfassen müsse, betreffe allenfalls nicht nur die Piloten, sondern auch andere Angestellte der Gesuchstellerin. F._____, eine Gewerkschaft des Kabinenpersonals und Sozialpartnerin der Gesuchstellerin, sei Mitglied des E._____. Die Gesuchsgegnerin und die F._____ würden diesbezüglich dieselben Ziele mit denselben Methoden verfolgen. Auf der Website der Gesuchsgegnerin würde denn auch von einer engen und kon- -7-