Er habe damit öffentlich wiederholt und dezidiert Ansichten geäussert, welche in einem engen Zusammenhang zum Prozessthema stünden. Die Gesuchsgegnerin werde die Frage thematisieren, ob die Piloten der Gesuchstellerin für bestimmte Tätigkeiten (ausreichend) entschädigt würden bzw. ob die für diese Tätigkeiten aufgewendete Zeit korrekt als (zu entlohnende) Arbeitszeit geplant und erfasst werde. Es gehe mithin um die Frage von Gratisarbeit. Aufgrund der klaren Positionierung des abgelehnten Schiedsrichters zu dieser Thematik erscheine es aus objektiver Sicht als unrealistisch, dass er die entsprechenden Fragen unbefangen beurteilen könne.