Gegenstand des Schiedsverfahrens sei die Frage, ob bestimmte Tätigkeiten der Piloten der Gesuchstellerin bei der Arbeitszeitplanung eingeplant und erfasst werden müssten. Zur Arbeitszeiterfassung habe sich der abgelehnte Schiedsrichter beispielsweise in Blogbeiträgen vom tt.mm 2017 bzw. vom tt.mm 2019 geäussert, sodann in einem Interview in der Wochenzeitung vom tt.mm 2018 sowie anlässlich einer Medienkonferenz vom tt.mm 2018. Er habe damit öffentlich wiederholt und dezidiert Ansichten geäussert, welche in einem engen Zusammenhang zum Prozessthema stünden.