2. Mit Verfügung vom 23. August 2019 forderte die Verwaltungskommission die Gesuchstellerin auf, einen Kostenvorschuss gemäss Art. 98 ZPO in der Höhe von Fr. 8'000.- zu leisten (act. 5). Dieser ging bei der Obergerichtskasse am 3. September 2019 ein (act. 6). 3. Am 6. September 2019 (act. 7) setzte die Verwaltungskommission der Gesuchsgegnerin und Rechtsanwalt C._____ (nachfolgend: Abgelehnter) sodann Frist zur freigestellten Stellungnahme an. Während der Abgelehnte auf eine Stellungnahme verzichtete, liess die Gesuchsgegnerin mit Eingabe vom 1. Oktober 2019 das folgende Rechtsbegehren stellen: