_ dann auf beiden Sendungsverfolgungsdokumenten festgehalten, dass die Sendung zugestellt wurde (act. 11/1 und 11/2, jeweils S. 3). Auf der jeweils letzten Seite ist die Unterschrift des Gesuchstellers ersichtlich (act. 11/1 und 11/2, jeweils S. 5: "Signed by: B._____"). Dem Gesuchsteller konnten somit zwei Exemplare des Schiedsspruchs am 19. September 2018 um 14.15 Uhr zugestellt werden (act. 11/1-2 S. 5). 4.2. Damit sind die Voraussetzungen zur Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs vom 4. September 2018 in Sachen der Parteien gegeben, weshalb dem Gesuch des Gesuchstellers zu entsprechen ist. 5. Kosten- und Entschädigungsfolgen