4.1.2. Der Schiedsspruch vom 4. September 2018 wurde dem Gesuchsgegner gleichentags mit dem Kurierdienst TNT sowohl an seine Adresse in D._____ als auch an diejenige in J._____ geschickt. Auf beiden Sendungsverfolgungsdokumenten ist per 5. September 2018 festgehalten, dass der Empfänger verzogen sei, und dass er TNT kontaktieren solle (act. 11/1 und 11/2, jeweils S. 3). Nach diversen Einträgen des Wortlauts "Sendung wurde weitergeleitet" bzw. "Sendung befindet sich im Transport/Niederlassung" wurde per 19. September 2018, 14.15 Uhr, für den TNT-Standort F._____ dann auf beiden Sendungsverfolgungsdokumenten festgehalten, dass die Sendung zugestellt wurde (act.