Die Eingabe vom 8. Oktober 2019 wurde dem Gesuchsteller zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 32 und 34). 3.2.10. Mit E-Mail vom 28. Oktober 2019 wurde von der "Procura della Repubblica presso il Tribunale di G._____" auf Verlangen (act. 30) eine Kopie des Zustellersuchens vom 5. Juli 2019 nachgereicht, worin festgehalten wurde, dass die vierte Zustellung nicht habe ausgeführt werden können, weil der Gesuchsgegner sich nicht mehr auf dem Gebiet der Stadt G._____ aufhalte und man weder eine Adresse noch einen sonstigen Nachweis habe, dass er sich noch auf italienischem Staatsgebiet aufhalte (act. 33 S. 1 und 6).