frage bei den Strafvollzugsbehörden gemacht worden, aus welcher sich ergeben habe, dass B._____ sich in keiner Strafvollzugsanstalt aufhalte (act. 28 S. 2 mit Verweis auf S. 5). Zudem sei B._____ auch nie im INPS-Archiv (= Istituto Nazionale Previdenza Sociale = Nationalinstitut für Soziale Fürsorge) aufgeführt gewesen (act. 28 S. 2 mit Verweis auf S. 6). Daher sei ein Protokoll über vergebliche Nachforschungen zusammengestellt worden, und der Name des Betreffenden sei dem Einwohneramt G._____ für die Löschung im Einwohnerregister übermittelt worden (act. 28 S. 2 mit Verweis auf S. 7). Die Eingabe vom 8. Oktober 2019 wurde dem Gesuchsteller zur Kenntnisnahme zugestellt (act.