1.3. Mit Verfügung vom 20. September 2018 wurde dem Gesuchsteller Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– zu leisten und den Nachweis der rechtsgültigen Zustellung des Schiedsurteils an die Parteien zu erbringen. Dem Gesuchsgegner wurde gleichzeitig Frist zur Stellungnahme angesetzt (act. 3). Der Kostenvorschuss wurde am 1. Oktober 2018 geleistet (act. 6).