Erwägungen: 1. Prozessverlauf 1.1. In dem am 27. Mai 2016 eingeleiteten Schiedsverfahren in Sachen Dr. A._____ (fortan: Gesuchsteller) gegen B._____ (fortan: Gesuchsgegner) erging am 4. September 2018 der Schiedsspruch des Schiedsgerichts (act. 2 S. 7 und 49). Der Gesuchsgegner wurde verpflichtet, dem Gesuchsteller die Beträge von Fr. 268'783.– (zuzüglich Zins), Fr. 2'120.60 sowie Fr. 350.– (zuzüglich Zins) zu bezahlen; im Übrigen bzw. für eine Zinsforderung auf einen Betrag von Fr. 10'000.– wurde die Klage abgewiesen.