6.4. Soweit der Gesuchsgegner in diesem Zusammenhang subeventualiter um Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Rückweisung der Strafanzeige des Office of the City Prosecutor, Muntinlupa City, vom 30. Juli 2018 ersucht (act. 26), so ist dieser Antrag abzuweisen, zumal der entsprechende Entscheid bzw. die darin behandelte Frage des Vorliegens von "fraud" bzw. "embezzlement" und damit des bestrittenen Bedingungseintritts für das vorliegende Verfahren nicht massgeblich ist.