6.1. In materiell-rechtlicher Hinsicht stellt sich der Gesuchsgegner ferner auf den Standpunkt, selbst im Falle einer gültigen Vereinbarung des AJLs sei das Gesuch der Gesuchstellerin mangels Eintritts der Bedingung von "fraud" bzw. "embezzlement" als Haftungsvoraussetzung abzuweisen (act. 15 Rz 10 und S. 10, act. 26 Rz 4). Die Gesuchstellerin macht geltend, der Bedingungseintritt sei im vorliegenden Verfahren nicht zu überprüfen (act. 18 Rz 12).