2.1. Der Gesuchsgegner begründet seine Anträge (act. 15 und 26) im Wesentlichen damit, zwischen den Parteien sei keine Schiedsklausel vereinbart worden. Dementsprechend sei die Verwaltungskommission zur Behandlung des Gesuchs unzuständig. Zum einen hätten die Parteien keine Vertragsverhandlungen geführt. Dies werde auch im Entscheid des Office of the City Prosecutor, City of Muntinlupa, Philippinen, vom 30. Juli 2018 festgehalten.