1.2. Mit Schiedsanzeige vom 18. Oktober 2017 habe sie, die Gesuchstellerin, Rechtsanwalt Dr. G._____, … [Adresse], zu ihrem Parteischiedsrichter ernannt. Die dem Gesuchsgegner angesetzte Frist zur Ernennung seines Parteischiedsrichters sei unbenutzt verstrichen. Mangels anderweitiger Vereinbarung sei von einem Schiedsgericht mit drei Mitgliedern auszugehen. Zwischen den Parteien liege eine gültige Schiedsvereinbarung vor. Die Schiedsabrede sei von der Gesuchstellerin unterzeichnet worden und halte vor einer "prima facie"-Prüfung stand. Die unterzeichnete Version liege der Verwaltungskommission vor.