"1. Subeventualiter sei das rubrizierte Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Rückweisung der Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Muntinlupa City vom 30. Juli 2018 zu sistieren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer zulasten der Gesuchstellerin." Am 29. Oktober 2018 (act. 29) liess der Gesuchsgegner sodann nach Ablauf der angesetzten Frist eine Ergänzung anbringen. -4- II.