Nachdem ihm die Frist samt Notfrist erstreckt worden war (act. 12 und 14), nahm er mit Eingabe vom 28. August 2018 (act. 15) zum Gesuch Stellung und stellte die folgenden Anträge: "1. Der Gesuchsgegner erhebt die Einrede der fehlenden örtlichen und sachlichen Zuständigkeit eines Schiedsgerichts mit Sitz in C._____; -3- 2. Eventualiter sei Herr Rechtsanwalt D._____, … Rechtsanwälte, als Parteischiedsrichter zu ernennen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer zulasten der Gesuchstellerin."