3. Ebenfalls in der Verfügung vom 22. Mai 2018 (act. 4) wurde Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ Frist angesetzt, um dem Gericht mitzuteilen, ob er B._____, den Gesuchsgegner im vorliegenden Verfahren (nachfolgend: Gesuchsgegner), vertrete, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen. Nach einmaliger Fristerstreckung (act. 7) legitimierte sich Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ als Rechtsvertreter des Gesuchsgegners (act. 8-9). Mit Verfügung vom 13. Juli 2018 (act. 10) wurde dem Gesuchsgegner sodann das rechtliche Gehör gewährt. Nachdem ihm die Frist samt Notfrist erstreckt worden war (act.