{"Signatur": "ZH_OG_004", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2019-02-26", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_004_PG180005_2019-02-26.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/PG180005-O13.pdf", "Checksum": "b14613bea2dbcb696c2d11d4afc1bf21"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["PG180005"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Verwaltungskommission 26.02.2019 PG180005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Verwaltungskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Verwaltungskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Verwaltungskommission"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ernennung eines Schiedsrichters"}], "ScrapyJob": "446973/28/2290", "Zeit UTC": "05.07.2025 22:18:35", "Checksum": "78c22fc5a951f6d05b3d203df45cc789", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Verwaltungskommission 26.02.2019 PG180005\nRegeste:\nErnennung eines Schiedsrichters\n\nObergericht des Kantons Zürich\nVerwaltungskommission\n\nGeschäfts-Nr. PG180005-O/U\n\nMitwirkend: Der Obergerichtspräsident lic. iur. M. Burger, Oberrichterin\nlic. iur. E. Lichti Aschwanden und Oberrichterin lic. iur. F. Schorta\nsowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. A. Leu\n\nBeschluss vom 26. Februar 2019\n\nin Sachen\n\nA._____ S.A.,\nGesuchstellerin\n\nvertreten durch die Rechtsanwälte Dr. X1._____ und lic. iur. X2._____,\n\ngegen\n\nB._____,\nGesuchsgegner\n\nvertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____,\n\nbetreffend Ernennung eines Schiedsrichters\n-2-\n\nErwägungen:\n\nI.\n\n1. Mit Eingabe vom 30. April 2017 [recte: 2018] liess die A._____ S.A. (nachfolgend: Gesuchstellerin) beim Obergericht des Kantons Zürich durch ihre\ndamaligen Rechtsvertreter lic. iur. X3._____ und Dr. X4._____ ein Gesuch\num Ernennung eines Schiedsrichters einreichen und folgende Anträge stellen (act. 1):\n\n\"1. Es sei für die Entscheidung der zwischen den Parteien bestehenden Forderungsstreitigkeit der Parteischiedsrichter des Gesuchsgegners zu ernennen;\nunter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten\ndes Gesuchsgegners.\"\n\n2. Mit Verfügung vom 22. Mai 2018 (act. 4) wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von\nFr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen\nGewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde\n(act. 4). Der Kostenvorschuss ging innert Frist am 1. Juni 2018 ein (act. 5).\n\n3. Ebenfalls in der Verfügung vom 22. Mai 2018 (act. 4) wurde Rechtsanwalt\nlic. iur. Y._____ Frist angesetzt, um dem Gericht mitzuteilen, ob er B._____,\nden Gesuchsgegner im vorliegenden Verfahren (nachfolgend: Gesuchsgegner), vertrete, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen. Nach einmaliger Fristerstreckung (act. 7) legitimierte sich Rechtsanwalt lic. iur.\nY._____ als Rechtsvertreter des Gesuchsgegners (act. 8-9). Mit Verfügung\nvom 13. Juli 2018 (act. 10) wurde dem Gesuchsgegner sodann das rechtliche Gehör gewährt. Nachdem ihm die Frist samt Notfrist erstreckt worden\nwar (act. 12 und 14), nahm er mit Eingabe vom 28. August 2018 (act. 15)\nzum Gesuch Stellung und stellte die folgenden Anträge:\n\n\"1. Der Gesuchsgegner erhebt die Einrede der fehlenden örtlichen\nund sachlichen Zuständigkeit eines Schiedsgerichts mit Sitz in\nC._____;\n-3-\n\n2. Eventualiter sei Herr Rechtsanwalt D._____, … Rechtsanwälte,\nals Parteischiedsrichter zu ernennen.\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzliche\nMehrwertsteuer zulasten der Gesuchstellerin.\"\n\n4. Am 11. September 2018 stellte die Verwaltungskommission die gesuchsgegnerische Eingabe der Gesuchstellerin zur Kenntnisnahme zu (act. 17).\nDeren Eingabe vom 24. September 2018 (act. 18) liess sie mit Verfügung\nvom 1. Oktober 2018 (act. 21) wiederum dem Gesuchgegner zur Kenntnisnahme zukommen. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2018 (act. 22) teilte\nRechtsanwalt Dr. iur. X1._____ der Verwaltungskommission unter Einreichung einer entsprechenden Vollmacht mit, dass die Gesuchstellerin neu\ndurch ihn und Rechtsanwalt lic. iur. X2._____ vertreten werde und ersuchte\num Zustellung der Akten zur Einsicht (act. 22-24). Mit Verfügung vom\n15. Oktober 2018 (act. 25) wurde den Rechtsanwälten lic. iur. X3._____ und\nDr. X4._____ sodann Frist zur Mitteilung angesetzt, ob sie die Gesuchstellerin im vorliegenden Verfahren weiterhin vertreten würden. Am 29. Oktober\n2018 (act. 28) bestätigten diese die Niederlegung des Mandates.\n\n5. Bereits am 15. Oktober 2018 (act. 26) ging ferner eine Eingabe des Rechtsvertreters des Gesuchsgegners ein. Darin ergänzte er die bisher gestellten\nAnträge wie folgt:\n\n\"1. Subeventualiter sei das rubrizierte Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Rückweisung der Strafanzeige der Staatsanwaltschaft Muntinlupa City vom 30. Juli 2018 zu sistieren.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzliche\nMehrwertsteuer zulasten der Gesuchstellerin.\"\n\nAm 29. Oktober 2018 (act. 29) liess der Gesuchsgegner sodann nach Ablauf\nder angesetzten Frist eine Ergänzung anbringen.\n-4-\n\nII.\n\n1.1. Die Gesuchstellerin lässt zur Begründung ihres Gesuchs (act. 1 und act. 18)\nzusammengefasst vorbringen, der Gesuchsgegner weigere sich zu Unrecht,\nvon ihr an die E._____ (nachfolgend: E._____) gewährte Darlehen zurückzuzahlen. Der Gesuchsgegner habe diesbezüglich ein \"Agreement of Joint\nLiability / Acknowledgment of Debt\" (nachfolgend: AJL) unterzeichnet, aus\nwelchem sich im Falle von Täuschungs- oder Betrugshandlungen (\"fraud\")\noder Veruntreuungen (\"embezzlement\") durch Mitarbeitende oder Organe\nder E._____ seine Solidarschuld ergebe. Aufgrund von Ungereimtheiten habe sie, die Gesuchstellerin, die Darlehen in der Folge gekündigt und sie zur\nRückzahlung fällig gesetzt. Weder die E._____ noch der Gesuchsgegner\nhätten die Darlehen bis heute zurückbezahlt. Gleiches gelte für Darlehen\ndes Mitinvestors F._____. Auch er habe der E._____ basierend auf täuschenden Angaben Darlehen gewährt. F._____ habe seine Forderungen in\nder Zwischenzeit an die Gesuchstellerin abgetreten.\n\n"}