3. Ebenfalls mit Verfügung vom 27. November 2018 wurde dem die Gesuchsgegnerin im Schiedsverfahren vertretenden Rechtsanwalt Y._____, … [Adresse], Deutschland, Frist angesetzt, um dem Gericht mitzuteilen, ob er die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren vertrete (act. 5). Da innert Frist keine Stellungnahme einging (vgl. act. 8), wurde er in der Folge aus dem Rubrum entfernt.