2. Mit Eingabe vom 21. November 2018 liess die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Zürich durch ihren Rechtsvertreter hinsichtlich des besagten Schiedsspruchs um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung ersuchen (act. 1). Den ihr mit Verfügung vom 27. November 2018 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 5) leistete sie am 12. Dezember 2018 innert Frist (act. 6).