Ebenfalls mit Verfügung vom 27. Februar 2018 wurde der Gesuchsteller aufgefordert, dem Gericht den Nachweis der rechtsgültigen Zustellung des Schiedsspruchs der Swiss Chambers' Arbitration Institution vom 6. Februar 2018, Nr. 600479-2017, an die Parteien zu erbringen. Sodann wurden die Rechtsanwälte lic. iur. Y1._____ und lic. iur. Y2._____, … [Adresse], ersucht, sich dazu zu äussern, ob sie die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren verträten, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen (act. 4). Innert Frist liessen sich die Rechtsanwälte lic. iur. Y1._____ und lic. iur. Y2._____ nicht vernehmen.