4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: − die Gesuchstellerin, − die Gesuchsgegnerin, − Rechtsanwalt MLaw E._____, ... [Adresse], als Einzelschiedsrichter, − die Obergerichtskasse. -7- Zürich, 22. Mai 2018 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: Lic. iur. A. Leu versandt am: