__ GmbH umfirmiert (act. 2/3). Der von der C._____ GmbH als juristische und damit eigenständige Person unterzeichnete Mandatsvertrag vom 11. Juli 2016 bzw. 24. August 2016 hatte auch nach der Firmenübernahme durch D._____ und der Änderung der Firma Bestand, zumal keine Anhaltspunkte für eine Kündigung bestehen. Die Gesuchstellerin führte in ihrem Gesuch vom 12. März 2018 hierzu ausdrücklich aus, eine Kündigung sei bis anhin nicht erfolgt (act. 1 S. 2). Die Gesuchsgegnerin bestritt dies in ihrer Eingabe vom 18. April 2018 nicht (act. 6). Demnach ist von einem nach wie vor gültigen Mandatsvertrag auszugehen.