2. Mit Eingabe vom 12. März 2018 gelangte die Gesuchstellerin an den Präsidenten des Obergerichts des Kantons Zürich und ersuchte um Ernennung eines Einzelschiedsrichters (act. 1). Der ihr mit Verfügung vom 22. März 2018 (act. 3) auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 2'000.- leistete die Gesuchstellerin fristgerecht (act. 4). Mit Verfügung vom 10. April 2018 wurde der Gesuchsgegnerin sodann das rechtliche Gehör gewährt (act. 5). Am 18. April 2018 teilte die Gesuchsgegnerin mit, sie sei mit dem Schreiben der Gesuchstellerin vom 12. März 2018 nicht einverstanden und halte an ihrer Meinung gemäss Schreiben vom 19. Dezember 2017 fest (act. 6).