3. Ebenfalls mit Verfügung vom 15. Februar 2018 wurde den die Gesuchsgegnerin im Schiedsverfahren vertretenden Rechtsanwälten lic. iur. Y1._____ und Dr. iur. Y2._____, … [Adresse], eine Frist angesetzt, um dem Gericht mitzuteilen, ob sie die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren vertreten würden (act. 4). Am 27. Februar 2018 verneinten sie dies (act. 8). Sie wurden daher aus dem Rubrum entfernt.