2. Mit Eingabe vom 12. Februar 2018 liess die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Zürich durch ihren Rechtsvertreter hinsichtlich des besagten Schiedsspruchs um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung ersuchen (act. 1). Den ihr mit Verfügung vom 15. Februar 2018 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 4) leistete sie am 20. Februar 2018 innert Frist (act. 6/2 und 7). Zudem reichte die Gesuchstellerin den mit erwähnter Verfügung angeforderten Zustellungsnachweis ins Recht (act. 5- 6/1).