Erwägungen: I. 1. In dem am 28. Januar 2015 (act. 3/1 Rz 20) bei der B._____ eingeleiteten Schiedsverfahren Nr. … erging am 14./18. Dezember 2017 der Schiedsspruch (act. 3/1). Darin wurde die Regierung der Republik Äquatorialguinea (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) verpflichtet, der A._____ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) einen Betrag von Euro 7'380'611.- zuzüglich Verzugszins von 5 % zu bezahlen. Im Mehrumfang wurde die Klage abgewiesen. Ebenso wurden die beiden Eventualanträge der Gesuchsgegnerin abgewiesen (act. 3/1 S. 86).