3.1. Den eingereichten Akten ist zu entnehmen, dass die durch die Gesuchsgegnerin gegen das Schiedsurteil vom 3. November 2017 beim Bundesgericht am 1. Dezember 2017 eingereichte Beschwerde in Zivilsachen zurückgezogen wurde (act. 25/1). Das Bundesgericht schrieb das Verfahren mit Verfügung vom 3. Mai 2018 als durch Rückzug der Beschwerde erledigt ab (act. 25/2). Damit ist die Voraussetzung des formell rechtskräftigen Schiedsspruchs erfüllt.