Darin teilte sie dem Gericht mit, dass die Gesuchsgegnerin die Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen habe. Als Beleg reichte sie das Rückzugsschreiben der Gesuchsgegnerin ans Bundesgericht (act. 25/1) sowie die Verfügung des Bundesgerichts vom 3. Mai 2018 (act. 25/2) ins Recht. Die Eingabe der Gesuchstellerin wurde der Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 14. Mai 2018 zur Kenntnisnahme zugestellt -4- (act. 26). Gleichzeitig wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, ihre Honorarnote einzureichen. Diese stellte sie dem Gericht am 17. Mai 2018 zu (act. 27-28).