7. In Gutheissung des Eventualbegehrens der Gesuchstellerin sistierte die Verwaltungskommission das vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2018 (act. 21) und hielt die Gesuchstellerin an, das Gericht darüber in Kenntnis zu setzen, wenn das Bundesgericht seinen Endentscheid gefällt habe. Dieser Aufforderung kam die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 9. Mai 2018 (act. 24) nach. Darin teilte sie dem Gericht mit, dass die Gesuchsgegnerin die Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen habe.