6. Am 5. März 2018 wurde der Gesuchsgegnerin das Recht zur Duplik gewährt (act. 17). Innert Frist hielt sie an ihren Anträgen fest (act. 18). Die Stellungnahme vom 28. März 2018 wurde der Gesuchstellerin in der Folge zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 20).