"1. Das Gesuch um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin." 5. Mit Verfügung vom 8. Februar 2018 wurde der Gesuchstellerin das Replikrecht eingeräumt (act. 15). Am 28. Februar 2018 liess sie um Folgendes ersuchen (act. 16):