4. Abschliessend ist damit festzuhalten, dass die Voraussetzungen zur Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des "Final Awards" des International Court of Arbitration (ICC) vom 16. August 2017, Verfahrensnummer 17569/JHN/GFG/FS, gegeben sind, weshalb dem Gesuch der Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung zu entsprechen ist. IV. 1. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist in Anwendung von § 13 Abs. 1 GebV OG (LS 211.11) auf Fr. 4'000.- festzusetzen. 2. Die Gesuchstellerin ersucht um Auflage der Gerichtskosten zulasten der Gesuchsgegnerin (act. 1).