Zudem stellte sie den Antrag, dass das Verfahren zu sistieren sei, bis feststehe, ob die Gesuchsgegnerin beim Bundesgericht ein Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung gestellt bzw. wie das Bundesgericht über ein allfälliges derartiges Gesuch entschieden habe (act. 1 Verfahrensantrag). Mit Eingabe vom 25. Oktober 2017 zog die Gesuchstellerin den Sistierungsantrag zurück (act. 6). 3. Der ihr mit Verfügung vom 7. November 2017 auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 8) leistete die Gesuchstellerin innert Frist (act. 9). Eben- -3-