Ein weiteres Begehren der Gesuchstellerin wurde abgewiesen (Dispositiv Ziffer 3), ebenso wurden die Widerklagen der Gesuchsgegnerin abgelehnt (Dispositiv Ziffer 4). Dispositiv Ziffer 5 bis 7 befassten sich sodann mit der Kostenauflage und den Entschädigungsfolgen, während in Dispositiv Ziffer 8 schliesslich alle anderen Begehren und Gesuche abgewiesen wurden (act. 5 S. 292).