§ 18 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 3. November 2010 (LS 212.51) der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich. -6- 3. Rückzug des Gesuchs Der Rückzug des Gesuches durch die Gesuchstellerin ist zulässig und klar (Art. 179 Abs. 2 IPRG i.V.m. 241 ZPO; BSK ZPO-Steck, Art. 241 N 14). Das Verfahren ist somit abzuschreiben. 4. Kosten- und Entschädigungsfolgen; Rechtsmittel