1.10. Mit Eingabe vom 15. März 2019 teilte der Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin mit, dass er das Mandat der Gesuchsgegnerin niedergelegt habe und die Gesuchsgegnerin nicht mehr vertrete. Das Rubrum ist entsprechend anzupassen. 1.11. Am 15. Juli 2019 erklärte der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin auf Nachfrage, das Schiedsverfahren zwischen den Parteien laufe schon längstens, es müsse somit kein Schiedsrichter mehr ernannt werden (act. 41). Ein formeller Rückzug des Gesuches blieb in der Folge gleichwohl aus. Fortan ruhte das Verfahren.