1.9. Hierauf wurde der Gesuchstellerin das Schreiben vom 13. Dezember 2018 am 18. Januar 2019 per E-Mail übermittelt, mit dem nochmaligen Ersuchen um Mitteilung des Standes der Vergleichsgespräche. Der Gesuchstellerin wurde mitgeteilt, dass sie für den Fall, dass das Verfahren weitergehe, ein neues Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen müsse, ansonsten die Zustellungen – wie in der Verfügung vom 25. August 2017, Dispositivziffer 3, angedroht – inskünftig durch Veröffentlichung erfolgen könnten (act. 39).