1.5. Mit Eingabe vom 22. Januar 2018 legitimierte sich Y._____ als Rechtsvertreter und Zustellungsempfänger der Gesuchsgegnerin. Er führte aus, dass sich die Parteien in Gesprächen bezüglich der gemeinsamen Ernennung eines Schiedsgerichts befänden. Sollten diese Gespräche erfolgreich sein, würde das vorliegende Verfahren überflüssig werden. Er bitte daher um eine Sistierung des Verfahrens bis am 5. Februar 2018 (act. 25). Das Verfahren wurde in der Folge bis zum gewünschten Datum informell sistiert (vgl. act. 26).