die Übersetzung des deutschen Teils der Dokumente in die koreanische Sprache eine Übersetzerin und für die Übersetzung des englischen Teils der Dokumente in die koreanische Sprache (aus Kapazitätsgründen) ein anderer Übersetzer bzw. eine andere Übersetzerin beauftragt (act. 10-12; 18). Die übersetzten Dokumente gingen am 13. Oktober 2017 (act. 13/1-4/1), am 23. Oktober 2017 (act. 14; 15; 15/1) und am 3. November 2017 (act. 19) hierorts ein und konnten am 3. November 2017 auf dem Rechtshilfeweg nach Korea überstellt werden (act. 20). Dort wurden sie am 19. Dezember 2017 zugestellt, wovon die Verwaltungskommission am 31. Januar 2018 Mitteilung erhielt (act. 25A).