1.3. Daraufhin liess die Verwaltungskommission das Gesuch vom 30. Juli 2017 mit Beilagen sowie die Verfügung vom 25. August 2017 übersetzen. Da kein/e Übersetzer/in gefunden werden konnte, die/der zugleich vom Deutschen und vom Englischen in die koreanische Sprache zu übersetzen befähigt war, wurden für -3-