gestellt (act. 3). Die Zustellung an den Rechtsvertreter der Gesuchstellerin in Deutschland erfolgte auf dem Rechtshilfeweg (act. 4; 24). Mit Eingabe vom 5. September 2017 benannte der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin die Gesuchstellerin selbst als Zustellungsempfängerin (act. 7; 8). Der Kostenvorschuss von Fr. 8000.– ging am 8. September 2017 fristgerecht ein (act. 9).