Mit Verfügung vom 25. August 2017 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 8'000.– zu leisten, ihrem in Deutschland domizilierten Rechtsvertreter wurde Frist angesetzt, um eine Vollmacht nachzureichen und ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen, und der als Vertreterin der Gesuchsgegnerin bezeichneten Anwaltskanzlei C._____ in Korea wurden Fristen angesetzt, um mitzuteilen, ob sie die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren vertrete, um (bejahendenfalls) eine Vollmacht einzureichen und um in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen. Überdies wurden der Gesuchsgegnerin Kopien des Gesuchs und der Beilagen zur Kenntnisnahme zu-