1.3. Mit Verfügung vom 28. Juni 2017 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– zu leisten und den Nachweis der rechtsgültigen Zustellung des Schiedsurteils an die Parteien zu erbringen. Den Rechtsvertreter/-innen des Gesuchsgegners wurde Frist angesetzt, um mitzuteilen, ob sie den Gesuchsgegner nach wie vor vertreten würden, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen. Gleichzeitig wurde dem Gesuchsgegner Frist zur Stellungnahme angesetzt (act. 5). 1.4. Mit Valuta vom 4. Juli 2017 wurde der Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– von der Gesuchstellerin geleistet (act. 6). -3-