Darin wurde die Klage des Gesuchsgegners abgewiesen, auf die Eventualwiderklage der Gesuchstellerin wurde nicht eingetreten, und die Gesuchstellerin wurde verpflichtet, dem Gesuchsgegner Fr. 4'000.– zuzüglich 5 % Zins p.a. seit dem Datum des Schiedsspruchs zu bezahlen. Alle prozessualen und Verfahrensanträge wurden, soweit nicht schon beschieden, abgewiesen. Die Kosten des Schiedsverfahrens in Höhe von Fr. 1'812'455.35 wurden dem Gesuchsgegner auferlegt, und er wurde verpflichtet, der Gesuchstellerin die von ihr geleisteten Kostenvorschüsse in Höhe von Fr. 910'000.– zu ersetzen.