2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 2'000.- festgesetzt. Die Kosten für die Übersetzungen betragen Fr. 950.-. -5- 3. Die Kosten des Verfahrens werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Im Mehrbetrag wird der Kostenvorschuss der Gesuchstellerin zurückerstattet. 4. Es werden keine Prozessentschädigungen zugesprochen. 5. Schriftliche Mitteilung je gegen Empfangsschein an: