7. Nachdem die Verwaltungskommission über längere Zeit hinweg keine Rückmeldung der Parteien erhalten hatte, ersuchte sie diese mit Schreiben vom 18. Januar 2022 (act. 35-36) um Mitteilung über den Stand des Schiedsverfahrens sowie über allfällige Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren. Mit Eingabe vom 26. Januar 2022 (act. 37) liess die Gesuchstellerin das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters zurückziehen. Gleichzeitig orientierte sie das Gericht darüber, dass sich die Parteien dahingehend geeinigt hätten, dass sie im vorliegenden Verfahren gegenseitig auf die Zusprechung einer Parteientschädigung verzichten würden.